Beratung zur Pflege

Kompetent – Verständlich – Persönlich

Von den Kassen anerkannte Beratungsstelle
gemäß § 37 Abs 7 SGB XI NRW

Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegeldempfängern

Kompetent Verständlich Persönlich

Von den Kassen anerkannte Beratungsstelle
gemäß § 37 Abs 7 SGB XI NRW

Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegeldempfängern

Wir freuen uns auf Sie

Persönliches Gespräch

Telefon

0176-34 334 177

Petra Doleschal

Individuelle Beratung
für eine optimale Versorgung für Zuhause

Kostenlos für Sie und für Ihre Angehörigen
Von der Pflegeversicherung finanziert

Beratung zur Pflege

Beratungskonzept

Der Beratungseinsatz ist darauf ausgerichtet, Hilfestellung, Beratung zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege zu leisten und, wenn erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation zu empfehlen. Die Probleme der täglichen Pflege sollen erörtert und den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beziehungsweise Pflegepersonen konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Damit erhalten insbesondere die Pflegenden fachliche Unterstützung als Maßnahmen zur Optimierung der Versorgungssituation.

Die Informationen aus diesen Beratungseinsätzen sollen dazu beitragen, dass alle an der Pflege Beteiligten (Pflegekasse, Krankenkasse, Träger der Sozialhilfe, Angehörige, weitere Leistungsträger) ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Pflegesituation umfassend ausschöpfen. Somit kann die Pflege im häuslichen Bereich entsprechend der Zielsetzung der sozialen Pflegeversicherung länger erhalten bleiben: ambulant vor stationär!

Für wen

Die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI:

richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung selbstbestimmt leben und Geldleistungen (Pflegegeld) der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Bei Pflegegrad 2 – 5 sind die Beratungseinsätze verpflichtend:

  • Pflegegrad 2-3: halbjährliche Beratungseinsätze
  • Pflegegrad 4-5: vierteljährliche Beratungseinsätze

Außerdem: Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können Sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Der Anspruch gilt auch bei Pflegebedürftigen bei denen Pflegegrad 1 vorliegt und Bezieher von Leistungen nach § 43a SGB XI.

Jetzt starten

Erfahren Sie mehr zur Beratung

Wir sind für Sie da

Unsere Leistungen

Kostenloser Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation

Beratung zu den Möglichkeiten der Inanspruchnahme weiterer Leistungen

Vorbereitung für den Besuch des Medizinischen Dienstes

Darum sollen Sie uns wählen

Von den Kassen anerkannt

Individuelle Beratung

Qualifiziert & erfahren

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Rosi & Dieter

Wir waren beeindruckt von der professionellen und aufmerksamen Beratung, die wir erhalten haben. Sie haben uns geholfen, die beste Lösung für unsere Bedürfnisse zu finden und wir fühlen uns damit sicher und gut betreut.

Jonas K.

Die Pflegeberatung war einfach hervorragend. Frau Doleschal hat sich Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten und hat mir wertvolle Informationen und Unterstützung gegeben. 

Sandra C.

Ich möchte Frau Doleschal meinen herzlichsten Dank aussprechen. Sie hat mir wertvolle Informationen und Unterstützung gegeben, um die beste Pflegeoption für meine Großmutter zu finden. Ich fühle mich rundum perfekt informiert.

Kontakt aufnehmen

Gewappnet für die Zukunft

Themen

Blog & Infos

Kontakt

Adresse

Emmericher Str. 282a
47138 Duisburg

Telefon

0176-34 334 177

EMail

info@beratung-zur-pflege.de